- […] - Der Terrassenbetrieb «Terrasse bestehend» im Bereich der Nordwestfassade mit 80 Sitzplätzen ist spätestens um 22:00 Uhr einzustellen und es ist dafür zu sorgen, dass danach die Gäste keine Speisen und/oder Getränke im Freien konsumieren. Tische und Stühle sind ab 22:00 Uhr auf geeignete Art und Weise den Gästen unzugänglich zu machen. - Das Betriebskonzept (Sitzplatzzahl, Saisonalität, usw.) der Aussenbewirtungsfläche «Terrasse bestehend» ist anzupassen, damit an den Immissionsorten nach 22:00 Uhr höchstens geringfügige Störungen auftreten.