Zudem untersuchte die KAPO, wie der Betrieb der bestehenden Terrasse mit nur 56 Aussensitzplätzen zu beurteilen ist. Auch diesbezüglich kam sie zum Schluss, dass der Betrieb zwischen 07:00 bis 22:00 Uhr bei beiden Beurteilungsstandorten höchstens geringfügig störend sei und die Immissionen unter dem Planungswert liegen würden. Hingegen würden auch hier ab 22:00 Uhr mehr als höchstens geringfügige Immissionen auftreten. Damit die Immissionen nach 22:00 Uhr als höchstens geringfügig störend eingestuft werden könnten, müsste das Betriebskonzept angepasst werden (z.B. Reduktion der Sitzplatzzahl und/oder Saisonalität, usw.).43