Die Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik kam zum Schluss, dass die bestehende Terrasse mit 80 Aussensitzplätzen zwischen 07:00 bis 22:00 Uhr bei beiden Beurteilungsstandorten höchstens geringfügig störend und die Immissionen unter dem Planungswert liegen würden. Demgegenüber führe der Betrieb ab 22:00 bis 24:00 Uhr an den beiden Beurteilungsstandorten zu mehr als höchstens geringfügigen Immissionen. Zudem untersuchte die KAPO, wie der Betrieb der bestehenden Terrasse mit nur 56 Aussensitzplätzen zu beurteilen ist.