e) Gemäss dem Lärmbeurteilungsbericht der Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik vom 27. September 2022 seien die am stärksten von möglichen Immissionen der Aussensitzplätze betroffenen lärmempfindlichen Räumlichkeiten bezüglich Luft- und Körperschall die im eigenen Betrieb vorhandenen Hotelzimmer. Ein weiterer Beurteilungsstandort bezüglich Luftschall befinde sich im ersten Obergeschoss der Liegenschaft I.________strasse […] in einer Höhe von ca. 4.5 m und ca. 11 m (Luftlinie) entfernt von den beiden Aussenflächen. Zum Betriebskonzept hielt die Fachstelle folgendes fest: