d) Die Terrasse auf der Nordwestseite wurde mit den Gesamtentscheiden vom 6. September 2017 (für 44 Aussensitzplätze) bzw. vom 24. Mai 2019 (für 80 Aussensitzplätze) und damit nach dem Inkrafttreten des USG am 1. Januar 1985 bewilligt. Die Terrasse auf der Nordwestseite gilt somit als neue Anlage im Sinne des USG und muss die Planungswerte am jeweiligen Empfangsort einhalten. Aus den Gesamtentscheiden vom 6. September 2017 und vom 24. Mai 2019 geht hervor, dass die Lärmschutzvorschriften nicht geprüft wurden.