Unter der Rubrik Gastgewerbe hat die Beschwerdeführerin bei der Sitzplatzanzahl ausdrücklich die Zahl «12» notiert.26 Auch aus dieser Angabe der Sitzplatzanzahl im Baugesuch kann darauf geschlossen werden, dass die Beschwerdeführerin nicht nur um die Bewilligung des Holzdecks an sich, sondern auch um Bewilligung der gastgewerblichen Nutzung auf der Fläche desselben ersucht hat. Hätte sie einzig die Baubewilligung des Holzdecks beantragt, hätte sie die Angabe der Sitzplatzanzahl offenlassen können. Hierfür spricht im Übrigen auch, dass auf dem Plan «Grundriss, Schnitte und Ansicht» vom 17. Juni 2022 zwölf Sitzplätze eingezeichnet sind.