Bei Einrichtungen, die nicht fest mit dem Boden verbunden sind, kann die Besitzstandsgarantie nicht angerufen werden. Die Besitzstandsgarantie schützt zudem nicht die Nutzung als solche, sondern nur die für die Nutzung getätigte Investition.19 So wurde die Besitzstandsgarantie beispielsweise für das Auf- 16 Vgl. zum Ganzen die Vorakten zum Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes vom 24. Mai 2019 (nicht pagi- niert, nachfolgend Vorakten 2019) sowie die am 24. Mai 2019 gestempelten Pläne 17 In den Vorakten 2022 18 Zwischen pag. 142 und 143 der Vorakten 2023 19 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 3 N. 2a