d) Am 4. Juni 2020 erteilte das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli der Beschwerdeführerin aufgrund eines Wechsels bei der verantwortlichen Person zwar erneut die gastgewerbliche Betriebsbewilligung A, unter anderem für 80 Sitzplätze auf der Terrasse mit Öffnungszeiten von 05:00 bis 24:00 Uhr.17 Die aktuelle gastgewerbliche Betriebsbewilligung der Beschwerdeführerin und allfällige frühere gastgewerbliche Betriebsbewilligungen (sei es von der Beschwerdeführerin oder von vorangehenden Gastgewerbebetreiberinnen und -betreibern) bewirken jedoch nicht, dass die gastgewerbliche Nutzung der südwestlichen Aussenfläche auch baurechtlich rechtmässig wird.