Die gastgewerbliche Betriebsbewilligung umfasste unter anderem 80 Sitzplätze auf der Terrasse mit (unveränderten) Öffnungszeiten von 05:00 bis 24:00 Uhr. Gemäss dem am 24. Mai 2019 bewilligten Grundrissplan «EG Baugesuchsüberarbeitung 3» vom 12. Februar 2019 ist einzig auf der Nordseite des Gebäudekomplexes auf den Parzellen Nrn. B.________ und F.________ eine Terrasse mit einer Bruttofläche von 89.15 m2 und 34 eingezeichneten Aussensitzplätzen vorgesehen. Auf der Westseite des Gebäudekomplexes sind weder auf dem Grundrissplan noch auf der Visualisierung Sitzplätze ersichtlich.16 Auch mit Gesamtentscheid vom 24. Mai 2019 wurde damit die südwestliche Aussenfläche nicht baubewilligt.