c) Ferner folgt aus den Vorakten, dass die Beschwerdeführerin (zu diesem Zeitpunkt nach wie vor unter der Firma «J.________») am 8. November 2018 ein weiteres Baugesuch einreichte für die Neugestaltung, den Ausbau und Umbau des Gastronomiebetriebes mit 179 Sitzplätzen und den Bau einer gastgewerblichen Terrasse mit 44 Gastplätzen auf den Parzellen Nrn. B.________, 14 Gastgewerbegesetz vom 11. November 1993 (GGG; BSG 935.11) 15 Vgl. zum Ganzen die Vorakten zum Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Interlaken-Oberhasli vom 6. September 2017 (nicht paginiert, nachfolgend Vorakten 2017) sowie die am 6. September 2017 gestempelten Pläne