Die Visualisierung der südwestlichen Aussenfläche ist auf dem Grundrissplan nicht dargestellt.15 Dementsprechend genügt auch die Visualisierung nicht, um von einer gastgewerblichen Baubewilligung der südwestlichen Aussenfläche auszugehen. Die Beschwerdeführerin kann damit aus dem Gesamtentscheid vom 6. September 2017 nichts zu ihren Gunsten ableiten.