_ eine Terrasse von ca. 55 m2 mit 32 eingezeichneten Aussensitzplätzen bewilligt wurde. Aus dem Wortlaut des Gesamtentscheids vom 6. September 2017 und dem Grundrissplan «EG Baugesuchsüberarbeitung II» vom 19. Juli 2017 lässt sich nicht herleiten, dass die Aussenfläche auf der Südwestseite für die gastgewerbliche Nutzung baubewilligt worden wäre. Die Visualisierung der südwestlichen Aussenfläche ist auf dem Grundrissplan nicht dargestellt.15 Dementsprechend genügt auch die Visualisierung nicht, um von einer gastgewerblichen Baubewilligung der südwestlichen Aussenfläche auszugehen.