Mit Gesamtentscheid vom 6. September 2017 erteilte das Regierungsstatthalteramt Interlaken- Oberhasli die Baubewilligung sowie die Betriebsbewilligung A gemäss Art. 6 Abs. 2 Bst. a GGG14. Letztere umfasste insbesondere 44 Aussensitzplätze auf der Terrasse im Erdgeschoss mit einer Öffnungszeit von 05:00 bis 24:00 Uhr. Aus dem mit Gesamtentscheid vom 6. September 2017 bewilligten Grundrissplan «EG Baugesuchsüberarbeitung II» vom 19. Juli 2017 geht hervor, dass einzig auf der Nordseite des Gebäudekomplexes auf den Parzellen Nrn. B.________ und F.________ eine Terrasse von ca. 55 m2 mit 32 eingezeichneten Aussensitzplätzen bewilligt wurde.