Ebenso wenig könne sich die Beschwerdeführerin auf den Besitzstand berufen. Mit den Gesamtentscheiden vom 6. September 2017 und 24. Mai 2019 habe der Regierungsstatthalter eine umfassende Neugestaltung mit Um- und Ausbau der Gastgewerbebetriebe im Erdgeschoss bewilligt. Die entsprechenden Baubewilligungen hätten sämtliche früher erteilten Baubewilligungen abgelöst.