Im Rahmen des Planaustauschverfahrens hätten die Tische und Stühle in den am 24. Mai 2019 bewilligten Plänen nicht mehr eingezeichnet werden müssen. Die Visualisierung der Aussenfläche bei der Terrasse in den Projektplänen sei gemäss Baubewilligungsdekret nicht notwendig und die abgestempelten Pläne entsprechend zur Beurteilung des Terrassenbereichs nicht einschlägig. 12 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1) 13 Ruth Herzog, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 72 N. 12 bis 14