Aussensitzplätze auf die Terrasse Nord mit 50 Sitzplätzen und die Terrasse West mit 30 Sitzplätzen verteilt hätten. Die Beschwerdeführerin beruft sich hinsichtlich der südwestlichen Aussenfläche zudem auf den Besitzstand. In ihren Schlussbemerkungen vom 4. September 2023 ergänzt die Beschwerdeführerin sinngemäss, auf den abgestempelten Plänen zum Gesamtentscheid vom 27. April 2017 [gemeint dürfte wohl der 6. September 2017 sein] seien die Tische und Stühle eingezeichnet. Im Rahmen des Planaustauschverfahrens hätten die Tische und Stühle in den am 24. Mai 2019 bewilligten Plänen nicht mehr eingezeichnet werden müssen.