Die Stühle und Tische seien einfach auf dem Belag des N.________platzes aufgestellt worden. Nach der Übernahme des Betriebs durch die Beschwerdeführerin habe man ursprünglich mit der Projektänderung im Jahr 2019 neben der Terrasse Nord auch auf der Terrasse West bauliche Massnahmen treffen wollen. Da die Gemeinde den N.________platz aber saniert habe, habe die Beschwerdeführerin dieses Vorhaben verschoben. Die Beschwerdeführerin als auch deren Rechtsvorgängerin hätten ohne Unterbruch stets 80 Aussensitzplätze angeboten (Terrasse Nord mit 50 und Terrasse West mit 30 Plätzen). Es sei für alle Beteiligten klar gewesen, dass sich die mit der Projektänderung vom 24. Mai 2019 baubewilligten