Die Beschwerdeführerin ersuchte mit Baugesuch vom 27. Mai 2022 bzw. 28. Juni 2022 um Bewilligung eines Terrassenanbaus Richtung N.________platz für die ganzjährige Nutzung (wobei der exakte Gegenstand des Baugesuchs umstritten ist).11 Mit dem angefochtenen Gesamtentscheid vom 27. April 2023 erteilte das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli der Beschwerdeführerin die Gesamtbaubewilligung für die Erweiterung des Gastgewerbebetriebes mit 12 Sitzplätzen auf der neuen Terrasse südwestseitig und 68 Sitzplätzen auf der bestehenden Terrasse an der Nordwestfassade, wobei es die Öffnungszeiten für die 68 Sitzplätze auf der