3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet8, holte die Vorakten, die Archivakten des Regierungsstatthalteramtes zu den Gesamtbauentscheiden vom 6. September 2017 (bbew Nr. 233-2015) und 24. Mai 2019 (bbew Nr. 271-2018) sowie zur Abschreibungsverfügung vom 5. April 2022 (bbew Nr. 37-2021) ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde verzichtete mit Eingaben vom 9. Juni 2023 auf die Einreichung einer Stellungnahme. Das Regierungsstatthalteramt beantragt mit Stellungnahme vom 9. Juni 2023 die Abweisung der Beschwerde. Die Parteien erhielten anschliessend Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen.