1. Der Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramts Interlaken-Oberhasli vom 27. April 2023 sei aufzuheben und es sei die Baubewilligung für die Erstellung des Holzdecks zu erteilen. 2. Eventualiter: Der Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramts Interlaken-Oberhasli vom 27. April 2023 sei aufzuheben und zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3/20 BVD 110/2023/85