- Der Terrassenbetrieb der neuen Terrasse im Bereich der Südwestfassade mit 12 Sitzplätzen ist spätestens um 24.00 Uhr einzustellen und es ist dafür zu sorgen, dass danach die Gäste keine Speisen und/oder Getränke im Freien konsumieren. Tische und Stühle sind auf geeignete Art und Weise ab 24.00 Uhr den Gästen unzugänglich zu machen. - […] 2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 30. Mai 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellt folgende Rechtsbegehren: