3.1 Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli - […] - Der bestehende Terrassenbetrieb im Bereich der Nordwestfassade mit maximal 68 Sitzplätzen ist spätestens um 22.00 Uhr einzustellen und es ist dafür zu sorgen, dass danach die Gäste keine Speisen und/oder Getränke im Freien konsumieren. Tische und Stühle sind ab 22.00 Uhr auf geeignete Art und Weise den Gästen unzugänglich zu machen. - Der Terrassenbetrieb der neuen Terrasse im Bereich der Südwestfassade mit 12 Sitzplätzen ist spätestens um 24.00 Uhr einzustellen und es ist dafür zu sorgen, dass danach die Gäste keine Speisen und/oder Getränke im Freien konsumieren.