1.1 Die Baubewilligung gemäss dem Baugesuch vom 10. Mai 2022 wird mit den folgenden vom Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli am 27. April 2023 abgestempelten Pläne [erteilt]: - Geometersituationsplan 1:500 vom 17. Juni 2022; - Grundriss, Schnitte und Ansicht 1:100 vom 17. Juni 2022. 1.2 Die erleichterte Ausnahmebewilligung nach Art. 28 BauG auf Zusehen hin für das Bauen vor der Baulinie. 1.3 Die Bewilligung für den gesteigerten Gemeingebrauch. Vor Inbetriebnahme der neuen Terrasse ist die bestehende Bewilligung für die entgeltliche Überlassung von öffentlichem Grund der Einwohnergemeinde Interlaken anzupassen.