Im Gesamtentscheid vom 27. April 2023 legte das Regierungsstatthalteramt das Baugesuch der Beschwerdeführerin wie folgt aus: Erweiterung des Gastgewerbebetriebs C.________ mit 12 Sitzplätzen auf der neuen Terrasse südwestseitig und 68 Sitzplätzen auf der bestehenden Terrasse (insgesamt 80 Aussensitzplätze; unverändert) mit täglichen Öffnungszeiten für die Aussensitzplätze von 05.00 bis 24.00 Uhr (unverändert). und erteilte unter Dispositiv-Ziff. III die Baubewilligung mit nachfolgendem Wortlaut: