das Baugesuch eine Erweiterung des Gastgewerbebetriebes mit 12 Sitzplätzen, das heisst von bisher 80 auf neu 92 Aussensitzplätze umfasse.4 Die Beschwerdeführerin vertrat demgegenüber die Auffassung, dass ihr mit Gesamtentscheid vom 24. Mai 2019 80 Aussensitzplätze baubewilligt worden seien und sich diese auf der Nord[west]- und [Süd]Westseite des Gebäudes verteilen würden. Auf der [Süd]Westseite seien die Tische bis anhin im Gefälle auf dem Asphalt gestanden, mit einem mobilen Holzdeck solle nun für 12 Aussensitzplätze eine ebene Fläche geschaffen werden, ohne dass dabei die Gesamtanzahl der Terrassensitzplätze erhöht oder der Terrassenbereich erweitert werde.