Im Baubewilligungsverfahren war unter anderem umstritten, ob und in welchem Umfang die Aussenflächen auf der Westseite des Gebäudekomplexes für die gastgewerbliche Nutzung bereits rechtskräftig baubewilligt sind. Das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli vertrat die Auffassung, dass gemäss Gesamtentscheid vom 24. Mai 2019 einzig die Terrasse an der Nordwestfassade für die gastgewerbliche Nutzung mit insgesamt 80 Aussensitzplätzen baubewilligt sei.3 Es ging deshalb zunächst davon aus, dass das Baugesuch eine Erweiterung des Gastgewerbebetriebes mit 12 Sitzplätzen, das heisst von bisher 80 auf neu 92 Aussensitzplätze umfasse.4