Zudem nutzt die Beschwerdeführerin gemäss ihren Ausführungen derzeit verschiedene Aussenflächen auf der Westseite des Gebäudekomplexes gastgewerblich. Auf der Nordwestseite des Gebäudekomplexes handelt es sich um eine befestigte Terrasse (Parzellen Nrn. B.________ und F.________). Auf der Südwestseite bestuhlt die Beschwerdeführerin die asphaltierte Fläche in Richtung des N.________platzes (Parzelle Nr. B.________ und teilweise auch die gemeindeeigene Parzelle Nr. G.________). Am 12. Mai 2022 bzw. am 28. Juni 2022 (Posteingang bei der Gemeinde) reichte die Beschwerdeführerin ein Baugesuch ein für einen «Terrassenanbau Richtung N.________platz für die ganz-