3. Die Beschwerdeführenden haben der Beschwerdegegnerschaft Parteikosten im Betrag von CHF 6180.00 zu ersetzen. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt E.________, eingeschrieben - Herrn Fürsprecher J.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, per Mail - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Lauterbrunnen, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben - Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), per Mail 23 Verordnung vom 17. Mai 2006 über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV; BSG