Daher erscheint ein Honorar von CHF 6000.00 als angemessen. Die von den Beschwerdeführenden zu tragenden Parteikosten der Beschwerdegegnerschaft belaufen sich damit auf CHF 6180.00 (Honorar CHF 6000.00, Auslagen pauschal 3 %: CHF 180.00). III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Interlaken-Oberhasli vom 26. April 2023 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 2200.00 werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.