Im vorliegenden Fall ist der gebotene Zeitaufwand als durchschnittlich zu werten, da sich das Beweisverfahren nach Durchführung des Schriftenwechsels auf das Stellen von einigen Fragen an die Gemeinde beschränkte, zu deren Antworten sich die Verfahrensbeteiligten im Rahmen der Schlussbemerkungen äussern konnten. Angesichts der Baukosten gemäss Baugesuch von rund CHF 3 500 000.00 und den umstrittenen Rechtsfragen sind auch die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses insgesamt als durchschnittlich einzustufen. Daher erscheint ein Honorar von CHF 6000.00 als angemessen.