kommt dazu, dass vorliegend einzelne Wohnungen und nicht ein ganzes Haus angeboten werden und sich die geplanten Wohnungen für eine Grossfamilie zu klein sind. Die genannten Voraussetzungen einer ernsthaften und konkreten Zusicherung erfüllen auch das Schreiben des Interessenten der 4.5-Zimmerwohnung vom 24. Mai 2023 und das Schreiben der dreiköpfigen Familie für eine Wohnung im Obergeschoss nicht, stellen doch auch diese Schreiben blosse Interessenbekundung dar, ohne verpflichtenden Charakter für den Kauf dieser Wohnungen im Fall der Realisierung des Projekts zu einem festgelegten Preis.