Kauf sucht (Beilage 12). Gefordert sind nach Rechtsprechung «ernsthafte und konkrete Zusicherungen» für den Erwerb der strittigen Wohnungen durch ganzjährige Bewohnerinnen und Bewohner. Es mag zwar zutreffen, dass in diesem Zusammenhang keine rechtlich verbindlichen Vorverträge verlangt werden können, zumal der Abschluss solcher vor dem Vorhandensein einer rechtskräftigen Baubewilligung kaum realistisch sein dürfte. Eine ernsthafte und konkrete Zusicherung setzt jedoch zumindest voraus, dass sich die betreffenden Personen schriftlich verpflichten, eine konkrete Wohnung des Projekts zu einem festgelegten Kaufpreis zu kaufen, falls das Vorhaben realisiert wird.