Von einem Interessenten reichten die Beschwerdeführenden sodann mit der Beschwerde eine «Erklärung und Zusicherung über den Erwerb einer 4.5-Zimmer- Wohnung vom 24. Mai 2023 ein (Beschwerdebeilage 8), in welcher er dies nochmals bestätigte und zudem ausführte, sie seien über die Kaufrichtpreise informiert worden. Mit den Schlussbemerkungen vom 1. November 2023 schliesslich reichten die Beschwerdeführenden ein Schreiben einer dreiköpfigen Familie aus Mürren ein, welche Interesse an einer Wohnung (Wohnung 1. Stock West oder Wohnung 1. Stock Ost) im geplanten Wohnprojekt bekundet (Beilage 11), sowie ein Plakatanschlag einer Grossfamilie, welche «ein Haus oder Bauland» zum