Mehrfamilienhaus Erstwohnungen realisiert würden und die künftigen Erwerber die entsprechenden Voraussetzungen bezüglich Wohnort und Lebensmittelpunkt erfüllen müssten, um Wohneigentum erwerben zu können. Auch sei ihnen bewusst, dass allfällige Mieter die obigen Voraussetzungen erfüllen müssten. Von einem Interessenten reichten die Beschwerdeführenden sodann mit der Beschwerde eine «Erklärung und Zusicherung über den Erwerb einer 4.5-Zimmer- Wohnung vom 24. Mai 2023 ein (Beschwerdebeilage 8), in welcher er dies nochmals bestätigte und zudem ausführte, sie seien über die Kaufrichtpreise informiert worden.