h) Nach dem Gesagten steht fest, dass die Nachfrage nach Erstwohnungen im betreffenden Marktsegment und nach Wohnungen der von den Beschwerdeführenden geplanten Art in Mürren – der Einschätzung der Gemeinde folgend – offensichtlich unzureichend ist. Aus diesem Grund ist in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob ernsthafte und konkrete Zusicherungen für den Erwerb der strittigen Wohnungen durch ganzjährige Bewohnerinnen und Bewohner vorliegen (vgl. E. 2d): 12/16 BVD 110/2023/84