So geht es vorliegend lediglich um eine Beurteilung, ob in diesen Bevölkerungskreisen überhaupt eine Nachfrage nach Erstwohnungen des geplanten Typs in Mürren besteht. Von einem Verbot der Niederlassung (etwa in bereits vorhandenen Wohnungen, in welchen eine Erstwohnungsnutzung zulässig ist) und damit einer Diskriminierung einzelner Bevölkerungsgruppen kann keine Rede sein.