Die Bahn oder Einkaufsmöglichkeiten seien ab dem Standort des geplanten Neubaus nur mit einem mindestens 10-minütigen steilen Fussmarsch erreichbar. Bei den Rentnerinnen und Rentnern bestehe aus ihrer Sicht eine sehr geringe Nachfrage nach den zu beurteilenden Wohnungen. Diesen Einschätzungen der Gemeinde ist beizupflichten und die BVD sieht keinen Anlass, diese Beurteilung der kommunalen Behörde in Frage zu stellen. Vielmehr kommt deren Einschätzung aufgrund ihrer Ortskenntnisse grosses Gewicht zu. Dass die Gemeinde ein eigenes Interesse an der Verhinderung der Schaffung von Erstwohnungen im strittigen Vorhaben haben