nicht vorhandenen Nachfrage nach den strittigen Wohnungen ausgegangen werden. Etwas Anderes lässt sich – entgegen den sinngemässen Ausführungen der Beschwerdeführenden – auch nicht aus den von ihnen mit den Schlussbemerkungen eingereichten E-Mail vom Verein S.________ ableiten. Nach dessen Einschätzung bestehe für die vor Ort tätigen Arbeitnehmenden aktuell zwar ein sehr hoher Bedarf an Wohnraum. Den Ausführungen lässt sich aber erstens entnehmen, dass es dabei um einen Bedarf nach Mietwohnungen geht, und nicht um die von den Beschwerdeführenden in erster Linie angestrebten Eigentumswohnungen. Zweitens wird festgehalten, dass sich dieser Bedarf auf «bezahlbaren Wohnraum» bezieht.