Bei der Beurteilung der Nachfrage nach Wohnungen des geplanten Typs (Erstwohnungen im mittleren Segment) ist zunächst von Bedeutung, dass Mürren nur mit der Bahn und/oder mit der Luftseilbahn erreichbar und autofrei ist. Wie die Gemeinde bereits im vorinstanzlichen Verfahren ausführte und in der Stellungnahme vom 16. August 2023 nochmals betonte, schränkt dieser Umstand die Attraktivität von Mürren in Bezug auf einen längerfristigen Verbleib bereits stark ein. Daran vermag auch der von den Beschwerdeführenden erwähnte Neubau der Schilthornbahn mit der direkten Luftseilbahn Stechelberg - Mürren nichts zu ändern.