d) Nachdem die Gemeinde mit Stellungnahme vom 16. August 2023 verschiedene Fragen des Rechtsamts beantwortete und dabei ihre kritische Haltung in Bezug auf die Nachfrage nach Erstwohnung des geplanten Typs bestätigte, reagierten die Beschwerdeführenden auf diese Ausführungen mit den Schlussbemerkungen vom 1. November 2023. Zur Nachfrage nach Erstwohnungen im betreffenden Segment führten sie – in Ergänzung zur Beschwerde – Folgendes aus: Die Zweifel der Gemeinde an der Nachfrage würden nicht genügen, um eine Baubewilligung zu verweigern; hierfür müsse eine Rechtsumgehung offensichtlich sein. Für 2.5- und 3.5- Zimmerwohnungen würde eine Nachfrage bestehen.