Der Interessentenliste lasse sich keine konkrete Zusicherung entnehmen. Indem die Beschwerdeführenden es unterlassen hätten, trotz wiederholter Abmahnung und Aufforderung ernsthafte und konkrete Erwerbszusicherungen von ganzjährigen Bewohnern vorzulegen, hätten sie ihre Mitwirkungspflicht verletzt. Auch das von den Beschwerdeführenden mit der Beschwerde eingereichte Schreiben von Herrn Q.________ sei nicht als ernsthafte und konkrete Zusicherung zu qualifizieren.