Die sog. Interessenten hätten ihre Erklärungen offenbar rein blankomässig abgegeben, offensichtlich ohne jede Kenntnis eines Baubeschriebs und einer Verkaufsdokumentation mit den erforderlichen Eckdaten und Eckzahlen. Dementsprechend sei auch davon auszugehen, dass diese weder einen Finanzierungsausweis bzw. Eigenmittelausweis noch die Finanzierungszusicherung der Bank vorgelegt haben. Ohne Mitwirkung der Bank könne man auch keine ernsthaften und konkreten Zusicherungen abgeben. Der Interessentenliste lasse sich keine konkrete Zusicherung entnehmen.