Wenn die Vorinstanz mit Hinweis auf die Darlegung der Gemeinde weiter die Auffassung vertrete, Mürren sei kein geeigneter Ort für ältere Menschen, so verletze dies das Diskriminierungsverbot in schwerwiegender Weise und verstosse gegen die Niederlassungsfreiheit. Im Ergebnis würde diese Haltung auf ein Wohnungs-Erwerbsverbot für pensionierte Menschen in Mürren hinauslaufen, was offensichtlich unhaltbar sei. Es sei weiter festzuhalten, dass die Nachfrage nach Erstwohnungen in Mürren unbestritten gross sei, solche jedoch schlicht nicht vorhanden seien. Dies scheinen auch die Vorinstanz und die Gemeinde nicht zu bestreiten.