Vielmehr würden sich diese damit behelfen, dass mindestens eine Person als Eigentümer bzw. Mieterin ihren Wohnsitz formal in die Gemeinde Lauterbrunnen verlege, damit die zweitwohnungsrechtliche Nutzungsauflage eingehalten sei. Wenn wie vorliegend mit erheblicher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen sei, dass die geplanten Wohnungen künftig kaum von der einheimischen oder der in Mürren arbeitenden Bevölkerung bewohnt sondern vielmehr von Personen genutzt werden dürften, die daran interessiert seien, eine Wohnung in Mürren zu einem einigermassen erschwinglichen Preis zu erwerben und wahrscheinlich lediglich während eines Teils des Jahres