ortsansässige Bevölkerung oder an in Mürren arbeitende Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter, sondern in erster Linie an Personen aus dem Unterland richte. Die geplanten Wohnungen dürften mit hoher Wahrscheinlichkeit von Personen erworben werden, die ihren tatsächlichen Lebensmittelpunkt auch künftig kaum in Mürren haben werden. Vielmehr würden sich diese damit behelfen, dass mindestens eine Person als Eigentümer bzw. Mieterin ihren Wohnsitz formal in die Gemeinde Lauterbrunnen verlege, damit die zweitwohnungsrechtliche Nutzungsauflage eingehalten sei.