3. Nutzung zu Erstwohnungszwecken, Beurteilung a) Das Bauvorhaben sieht den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sieben Wohnungen vor. Gemäss den massgebenden Plänen sind im Erdgeschoss zwei 2.5-Zimmerwohnungen (Nettowohnfläche NWF von 64.3 m2 und 63.4 m2) mit jeweils einer Terrasse, im ersten Obergeschoss eine 2.5-Zimmerwohnung (NWF von 68 m2) mit zwei Balkonen und eine 3.5- Zimmerwohnung (NWF von 79.4 m2) mit einem Balkon und einer Terrasse, im zweiten Obergeschoss eine 2.5-Zimmerwohnung (NWF von 63.6 m2) mit zwei Balkonen und eine 3.5- Zimmerwohnung (NWF von 80.3 m2) mit zwei Balkonen und schliesslich im Dachgeschoss eine