5. Mit Stellungnahme vom 16. August 2023 beantwortete die Gemeinde verschiedene Fragen des Rechtsamts. Die Beschwerdegegnerschaft reichte zudem auf Verlangen des Rechtsamts mit Eingabe vom 18. August 2023 die Ermächtigungen der Beschwerdegegnerinnen 1 und 2 für ihre Vertreterin / ihren Vertreter nach. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit zur Einreichung von Schlussbemerkungen. Nachdem die Frist zweimal verlängert wurde, nahmen die Beschwerdegegnerschaft diese Gelegenheit mit Eingabe vom 16. Oktober 2023 und die Beschwerdeführenden mit Eingabe vom 1. November 2023 wahr. Die Beschwerdegegnerschaft reichte schliesslich am 9. November 2023 eine weitere Stellungnahme ein.