4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Dabei gab es den Einsprechenden Gelegenheit, sich als Partei am Beschwerdeverfahren zu beteiligen. Mit Stellungnahme vom 5. Juni 2023 verwies die Gemeinde auf die bisherigen Akten, ohne einen Antrag zu stellen. Das Regierungsstatthalteramt beantragt mit Stellungnahme vom 9. Juni 2023 die Abweisung der Beschwerde. Das AGR verzichtete mit Eingabe vom 26. Juni 2023 auf einen Antrag und führte aus, seine Verfügung vom 1. März 2022 betreffe ausschliesslich die Baustellenerschliessung.