3. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 26. Mai 2023 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Bauabschlags vom 26. April 2023 und die Erteilung der Baubewilligung. Eventualiter sei der Bauabschlag vom 26. April 2023 aufzuheben und die Sache sei zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.