Grundbuchblatt Nr. O.________. Diese beiden Parzellen liegen in der Wohnzone. Die Baustellenzufahrt führt über die Parzellen Lauterbrunnen Grundbuchblatt Nrn. M.________ und P.________, welche sich in der Landwirtschaftszone befinden. Gegen das Bauvorhaben gingen mehrere Einsprachen ein, darunter auch diejenige der Beschwerdegegnerschaft. Mit Gesamtentscheid vom 26. April 2023 erteilte das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli den Bauabschlag.